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Häufig gestellte Fragen – FAQ

Gesundheitsfachberufe, wie:

  • Anästhesietechnische Assistenz
  • Ergotherapie
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege
  • Logopädie
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinische/r Technologe/in für Laboratoriumsanalytik sowie Radiologie
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische Assistenz
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Pharmazeutisch-technische Assistenz
  • Physiotherapie

Der Zugang in die Gesundheitsfachberufe ist reglementiert. Die Anerkennung des Berufsabschlusses ist notwendig.

Der Kommunale Sozialverband Sachsen in Leipzig.

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit kostet zwischen 100 Euro und 650 Euro. 
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kostet 70 Euro.

Die Antragstellung ist aus dem Ausland und aus dem Inland möglich.

Feststellungsbescheide aus anderen Bundesländern sind rechtsgültige Bescheide. 
Sofern der (zukünftige) Wohn- und Arbeitsort sich in Sachsen befindet, ist der KSV Sachsen für das Anerkennungsverfahren zuständig. 
Die ausländische Fachkraft teilt dies dem KSV Sachsen mittels eines formlosen Schreibens und der Übersendung einer einfachen Kopie des vorhandenen Feststellungsbescheides mit, damit das Anerkennungsverfahren in Sachsen fortgeführt wird.

Die festgestellten wesentlichen Unterschiede müssen ausgeglichen werden. Die Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme ist notwendig. Die Fachkraft kann zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung/Kenntnisprüfung wählen.

Anpassungslehrgang:

Der Lehrgang beschränkt sich auf die vom Kommunalen Sozialverband Sachsen festgestellten wesentlichen Unterschiede und schließt mit einem Abschlussgespräch ab. Die Dauer legt der Kommunalen Sozialverband Sachsen fest.

Eignungsprüfung:

Die Eignungsprüfung ist für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus der EU, dem EWR und der Schweiz vorgesehen. Es handelt sich um eine praktische Prüfung.

Kenntnisprüfung:

Die Kenntnisprüfung ist für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten vorgesehen. Sie besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die Inhalte der Prüfung legt der KSV Sachsen fest.

Nein, bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf kann ausschließlich Berufserfahrung berücksichtigt werden, die 

  • im Herkunftsland und
  • im anzuerkennenden Beruf 

erlangt wurde.

 

Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 GER notwendig. Die Unterrichtssprache und Prüfungssprache ist Deutsch. 
Für den Erhalt der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung müssen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 GER nachgewiesen werden (Logopädie: mindestens C2). 
Der Nachweis von notwendigen Deutschkenntnissen kann entsprechend der aufgeführten Möglichkeiten unter  Sprachliche Anforderung erbracht werden. 

Unter Beachtung aufenthaltsrechtlicher Aspekte ist eine Beschäftigung bspw. im Helferbereich denkbar.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bspw. Kosten für das Anerkennungsverfahren und für die Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen gefördert werden.

Damit Maßnahmen der Arbeitsförderung, wie berufliche Weiterbildungen, durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden können, benötigen Träger und Maßnahmen eine Zulassung. AZAV steht für »Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung«.

Arbeitgeber können bspw. selbstständig, in Kooperation mit privaten Personalvermittlungsagenturen, sowie mit der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung – ZAV) Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren.

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