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Finanzielle Aspekte

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, aber auch schon bei der Rekrutierung aus dem Ausland entstehen für Fachkräfte und Arbeitgeber verschiedene Kosten. Finanziert werden müssen bspw. Beglaubigungen, Übersetzungen, das Anerkennungsverfahren, Deutschkurse, Beantragung/ Änderung des Aufenthaltstitels in Deutschland sowie die Teilnahmegebühr für ggfs. notwendige Anpassungsmaßnahmen. Befindet sich die Fachkraft noch im Ausland entstehen darüber hinaus Kosten bspw. für das Visum, Deutschkurse im Herkunftsland, Flüge zur Sprachschule sowie die Anreise nach Deutschland.

Können die anfallenden Kosten nicht selbstständig gedeckt werden, bspw. mittels Eigenkapital, oder durch Zuschüsse des zukünftigen Arbeitgebers besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Förderung für einzelne Posten zu beantragen.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten können zur Verfügung gestellt werden.

Förderung über die Bundesagentur für Arbeit

Ausländische Fachkräfte im Berufsanerkennungsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Kostenpunkte seitens der Bundesagentur für Arbeit refinanziert bekommen. Dazu können bspw. Kosten für das Anerkennungsverfahren sowie die Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme gehören. Befindet sich die ausländische Fachkraft während der Anpassungsmaßnahme zudem in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, so können gegebenenfalls weitere Kosten gefördert werden.

Zu den individuellen Fördermöglichkeiten berät die Bundesagentur für Arbeit.

Forschungsinstitut Betriebliche Bildung f-bb

Ausführliche Informationen zu den vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) angebotenen Förderprogrammen gibt es auf der Internetseite des f-bb und unter anerkennungszuschuss@f-bb.de.

Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland ist und die ein berufliches Anerkennungsverfahren anstreben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anerkennungszuschuss beantragen. Gefördert werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen des Antrages auf Anerkennung entstehen, bis zu einer Höhe von 600 Euro. Kosten der Qualifizierung sind nicht förderfähig. Der Anerkennungszuschuss ist der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit nachrangig.

Die Förderung von Qualifizierungskosten setzt ebenfalls voraus, dass der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland ist.

Refinanzierbar sind tatsächlich angefallene Kosten in Höhe von bis zu 3000 Euro für bspw.:

  • Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse auf Eignungs-/ Kenntnisprüfungen
  • Fahrt- und Übernachtungskosten, die aufgrund der Teilnahme an der geförderten Qualifizierungsmaßnahme entstehen

EURES-Förderprogramm Targeted Mobilty Scheme (TMS)

Das EURES-Förderprogramm fördert die berufliche Mobilität innerhalb der EU von europäischen Staatsangehörigen, Personen aus Norwegen oder Island, sowie von Personen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in diesen Ländern haben.

Zuschüsse sind unter anderem für Sprachkurse, die Anerkennung von Qualifikationen, Umzugskosten sowie für Reisekosten möglich.

Ausführliche Informationen gibt es auf der EURES Internetseite sowie bei der Bundesagentur für Arbeit.

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