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Anpassungsmaßnahmen

Zum Ausgleich von wesentlichen Unterschieden können ausländische Fachkräfte einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung (EU-Ausbildungen) bzw. Kenntnisprüfung (Nicht-EU-Ausbildungen) absolvieren.

Das Ziel der erfolgreichen Absolvierung dieser Maßnahmen ist immer die Befähigung zum Einsatz als Fachkraft im jeweiligen Gesundheitsfachberuf.

Die zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen sind den jeweils aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zu entnehmen.

Anpassungslehrgang

Der Inhalt des Anpassungslehrganges ist abhängig von den Auflagen des Feststellungsbescheides.

Anpassungslehrgänge können sowohl modularisiert als auch in Form eines kompletten Lehrganges angeboten werden. Der Einstieg ist abhängig vom Anbieter fortlaufend oder zu einem festen Starttermin möglich. Anpassungslehrgänge können sowohl standardisiert für eine Gruppe als auch individuell für eine Einzelperson erstellt angeboten werden.

Die Dauer des Lehrganges ist abhängig von den Auflagen des Feststellungsbescheides.

Die Maßnahme besteht in der Regel aus Theorie- und Praxisphasen, wodurch zumeist die Hauptthemenfelder der jeweiligen Berufsausbildung abgedeckt werden.

Die berufsbezogene Sprache kann ebenfalls Teil des Anpassungslehrganges sein. Der Sprachunterricht sollte auf die zu behandelten Theoriefelder abgestimmt werden.

Der theoretische Teil des Anpassungslehrgangs findet in der Regel an sächsischen Berufsfachschulen oder bei Bildungsdienstleistern statt. Der praktische Teil des Anpassungslehrgangs findet bei Praxispartnern am entsprechenden Arbeitsort statt. Im Rahmen des praktischen Teils ist die ausländische Person – ähnlich – wie eine Auszubildende zu betreuen und insbesondere praktisch anzuleiten (siehe Anstellungsmöglichkeiten ausländischer Gesundheitsfachkräfte im Rahmen der Anpassungsmaßnahme).

Der Anpassungslehrgang schließt für Personen mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Drittstaat mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs zu den vom KSV Sachsen festgestellten wesentlichen Unterschieden ab. Der Prüfungsausschuss, der das Abschlussgespräch führt, wird gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Berufsgesetze vom KSV Sachsen einberufen.

Fachkräfte mit Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erhalten eine Teilnahmebescheinigung vom Maßnahmenanbieter und müssen kein Abschlussgespräch absolvieren. Die Durchführung von Leistungserhebungen / Lernerprobungen liegen im Ermessen der Maßnahmenanbieter.

Übersicht: Angebote für Anpassungslehrgänge in Sachsen

Gesundheitsfachberuf Gruppenmaßnahme (mit AZAV-Zertifizierung) Gruppenmaßnahme (ohne AZAV-Zertifizierung) ggf. individuelle Maßnahme (ohne AZAV-Zertifizierung)
Anästhesie-technische und Operations-technische Assistenz
ATA und OTA
– keine – – keine – Chemnitz
Leipzig
Ergotherapie – keine – Bad Elster Bad Elster
Hoyerswerda
Leipzig
Zwickau
Gesundheits- und Krankenpflege
Pflegefachmann/-frau
Chemnitz
Delitzsch
Dresden
Leipzig
Dresden

Hoyerswerda
Kreischa
Zwickau

Logopädie – keine – – keine – Chemnitz
Masseur/-in/ medizinische/-r Bademeister/-in – keine – – keine – Bad Elster
Hoyerswerda
Medizinische/-r Technologe/-in für Laboratoriumsanalytik
MT-L
Zwickau – keine – Zwickau (mit AZAV-Zertifizierung)
Medizinische/-r Technologe/-in für Radiologie
MT-R
– keine – – keine – Chemnitz
Dresden
Notfallsanitäter/-in – keine – – keine – Dresden
Hoyerswerda
Pharmazeutisch-technische Assistenz
PTA
– keine – – keine – Chemnitz
Physiotherapie Bad Elster – keine – Bad Elster
Chemnitz
Dresden
Hoyerswerda
Leipzig
Zittau

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten können zur Verfügung gestellt werden.

Kenntnisprüfung / Eignungsprüfung

Personen, die eine Ausbildung aus einem Drittstaat anerkennen lassen wollen und deren Ausbildung wesentliche Unterschiede gegenüber der deutschen Ausbildung aufweist, können sich zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes für eine Kenntnisprüfung entscheiden.

Fachkräfte mit Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können eine Eignungsprüfung absolvieren.

Vor dem Ablegen der entsprechenden Prüfung kann freiwillig ein Vorbereitungskurs besucht werden.

Für den Vorbereitungskurs gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb die komplette inhaltliche Ausgestaltung sowie die Maßnahmendauer im Ermessen und der Verantwortung des jeweiligen Anbieters liegen.

Mögliche Inhalte können alle Themenfelder des jeweiligen Gesundheitsfachberufes sein. Weiterhin kann die theoretische Unterweisung durch Praxiseinsätze und/oder Fachsprachunterricht ergänzt werden.

Grundsätzlich empfiehlt der KSV Sachsen vor dem Ablegen der jeweiligen Prüfung einen mehrwöchigen Praxiseinsatz an einem dem Beruf entsprechenden Einsatzort.

Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil und entspricht im Wesentlichen der staatlichen Prüfung der deutschen Auszubildenden.

Die Eignungsprüfung findet in Form einer praktischen Prüfung inklusive eines Prüfungsgespräches statt. Die Inhalte beschränken sich auf die vom KSV Sachsen festgestellten wesentlichen Unterschiede.

Welche Themenbereiche geprüft werden können, sind den jeweiligen Berufsgesetzen und den dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie dem Feststellungsbescheid des KSV Sachsen zu entnehmen.

Übersicht: Angebote zur Vorbereitung auf die Kenntnis-/ Eignungsprüfung in Sachsen

Gesundheitsfachberuf Gruppenmaßnahme (mit AZAV-Zertifizierung) Individuelle Maßnahme (mit AZAV-Zertifizierung)
Gesundheits- und Krankenpflege
Pflegefachmann/-frau
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Plauen
Hochkirch
2 – online

Chemnitz
Delitzsch
Dresden
Leipzig
Plauen
Hochkirch
2 – online

Medizinische/-r Technologe/-in für Laboratoriumsanalytik
MT-L
– keine – Zwickau

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten können zur Verfügung gestellt werden.

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